INFORMATIONSPOLITIK Certen

Das vorliegende Dokument regelt die Politik Certen im Bereich der Informationsvermittlung an die Journalisten und Massenmedien.

Die Certen Gesellschaft ist sich dessen bewusst, dass es notwendig ist, sich an der Entwicklung der Bürgergesellschaft aktiv zu beteiligen und die Freiheit der Presse und anderer Massenmedien, deren Aufgabe es ist, die Informationen über das öffentliche Leben zu sammeln und zu veröffentlichen, im Sinne des polnischen Grundgesetzes wahrzunehmen. 

Die rechtmäßige Tätigkeit der Presse und anderer Massenmedien laut dem polnischen Gesetz Presserecht wird im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit der Certen Gesellschaft keinerlei eingeschränkt. Die Certen Gesellschaft handelt dabei aus voller Überzeugung und vollem Vertrauen darauf, dass die Mission der Presse ausschließlich auf Mediendienst beruht und deren Aufgabe eine zuverlässige und objektive Darstellung der Realität ist, deren Grundlage  eine gründliche Verifikation von Informationsquellen und veröffentlichten Inhalten, insbesondere im Falle von kritischen Informationen, sein sollte. 

Für die Informationstätigkeiten und den Kontakt mit der Presse bei der Certen Gesellschaft, verantwortlich für die Wahrnehmung der vorstehend genannten Ziele, sind marketing & PR department. Die beiden Stellen sind von dem Vorstand der Certen Gesellschaft berechtigt, 

1] Pressemitteilungen und Foto-, Video- und Tonaufnahmen vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen  2] über die Maßnahmen der Certen Gesellschaft zu informieren  3] offizielle Präsentationen, Konferenzen und Pressetreffen mit den Vertretern der Certen Gesellschaft und ihren Experten zu organisieren 4] die Certen Gesellschaft während Konferenzen und öffentlichen Präsentationen zu vertreten 5] die Fragen der Presse und anderer Massenmedien zu beantworten 6] auf die Pressekritik zu reagieren 7] Gegendarstellungen im Falle von Veröffentlichung unpräziser und unwahrer Informationen zu beantragen.

Gleichzeitig behält sich die Certen Gesellschaft vor, folgende Informationen nicht zu veröffentlichen: 1] technische und technologische Informationen sowie Organisationsinformationen, die einen Marktwert aufweisen und ein Unternehmensgeheimnis sind 2] Informationen, deren Offenbarung die Rechte Dritter verletzen könnte. In Übereinstimmung mit den ethischen Grundsätzen der Certen Gesellschaft werden alle Informationen, die den Massenmedien von der Certen Gesellschaft übermittelt werden, unentgeltlich und ohne persönliche oder Vermögensvorteile zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der internen Kommunikation sind die marketing & PR departments verpflichtet, anderen Organisationseinheiten der Certen Gesellschaft bei der Vorbereitung und Übermittlung der Verbraucher- und Geschäftskundeninformationen (B2C und B2B), insbesondere durch die Social Media, meritorische Unterstützung zu leisten.